Aspekte zur Finanzierung
Die Kosten einer Lese-Rechtschreibförderung werden in der Regel privat getragen.
Das Institut für Legastheniker-Therapie Köln ist aber auch als anerkannter Leistungsträger der Bezirksjungendämter der Stadt Köln und der angrenzenden Landkreise tätig. Das bedeutet, dass in bestimmten Fällen die Kosten für eine außerschulische Lese-Rechtschreibförderung / Lerntherapie vom örtlichen Jugendamt übernommen werden können, indem Wiedereingliederungshilfe gewährt wird (gemäß §35a, SGB VIII).
Unterstützung bei der Finanzierung
Wir stehen Ihnen gerne zur Beratung bezüglich Ihrer individuellen Situation zur Verfügung und informieren Sie über den Antragsprozess für eine Lese-Rechtschreibförderung, die vom örtlichen Jugendamt finanziert wird.
Falls Sie bereits einen Bewilligungsbescheid vom Jugendamt erhalten haben, informieren wir Sie gerne über den weiteren Prozess vom Kennenlernen bis hin zur Terminfindung.
Diagnose
Wie wird eine Lese-Rechtschreibschwäche festgestellt und wann sollte eine Testung durchgeführt werden?
Förderung
Wie kann ein Kind gefördert werden?
Wird ein Schulkind von seiten der Schule als lese-rechtschreibschwach eingestuft, so erhält es eine „Schonfrist“, die genutzt werden muss und die ihm helfen kann, den Nachteil gegenüber seinen Mitschüler*innen auszugleichen.
Digitales Lernen
Digitales Lernen im Bereich LRS und Legasthenie gibt es bereits seit längerer Zeit. Das Digitale Lernen hat aber gerade in Pandemiezeiten die notwendige breite Akzeptanz gefunden. Lerntherapeutische Maßnahmen funktionieren remote oft genausogut wie vor Ort.